Verfahrensweise

Einer Ihrer Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen ist ehrenamtlich beim THW tätig und soll für einen Einsatz oder einen notwendigen Lehrgang freigestellt werden. Im Folgenden lesen Sie, wie die Verfahrensweise und der Ablauf in einem solchen Fall ist: 

Das THW informiert den Arbeitgeber schriftlich von der notwendigen Freistellung des Arbeitnehmers. Im Einsatzfall kann es vorkommen, dass diese Information kurzfristig und telefonisch durch den Arbeitnehmer vorgenommen wird. Dann erfolgt aber zumindest während oder nach dem Einsatz eine entsprechende schriftliche Information durch das THW. Der Arbeitgeber bekommt den "Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen" von der zuständigen THW Geschäftsstelle übersendet.

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer das reguläre Arbeitsentgelt fort, als wäre der Arbeitnehmer normal zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber berechnet dann aber seine Erstattungsansprüche gegenüber dem Bund mittels des "Antrages auf Erstattung fortgewährter Leistungen" und an Hand des jeweils beiligenden Merkblattes und schickt den Erstattungsantrag zurück an die zuständige THW-Geschäftsstelle
(Für Nienburg ist dies die THW Geschäftsstelle Verden).

Diese prüft die sachliche und rechnerische Richtigkeit und weist die Zahlung über die Bundeskasse an. Dieser Vorgang dauert in der Regel zwischen 7 und 14 Tagen.
Bitte beachten Sie bei der Prüfung des Zahlungseinganges, dass die Zahlung durch die Bundeskasse erfolgt und das THW i.d.R. nicht als Einzahler genannt wird.

Ansprechpartner

Hans-Peter Wegener

Ortsbeauftragter

BA Technisches Hilfswerk
Ortsverband Nienburg
Ziegelkampstraße 49
31582 Nienburg

Mobil: 0152 / 24759599
Telefon: 05021 / 925500
Fax: 05021 / 4332

E-Mail: ov-nienburg(at)thw.de